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Schleppschlauchpflicht
Landwirtschaftsflächen der Kulturarten Sommergerste, Silo- und Grünmais, Kartoffeln, Kunstwiesen (ohne Weiden), Übrige Dauerwiesen (ohne Weiden), Weiden (Heimweiden, übrige Weiden ohne Sömmerungsweiden) und übrige Flächen innerhalt der LN die nicht beitragsberechtigt sind und welche eine Hangneigung von unter 18% und eine Mindestfläche von 25 Aren aufweisen, sind schleppschlauchpflichtig. Einzelbetriebliche Gesuche werden berücksichtig. Die Pflichtfläche je Betrieb beträgt mind. 3 ha. <br><br> Die Schleppschlauchpflicht auf den Flächen des Typs Schattenlagen ist auf die Monate Juni bis August beschränkt. Die Ausnahme ist bis 2025 befristet. <br><br> Kompensationsflächen sind eigentlich nicht schleppschlauchpflichtige Flächen, welche als Ersatz für eine schleppschlauchpflichtige Fläche mittels Schleppschlauch gedüngt wird.
Forstkreise und Forstreviere
Zu den Forstkreisen gehören mehrere Forstreviere. Die Forstreviere werden durch einen Förster betreut, welcher von der/den Korporationsbürgergemeinde/-n angestellt ist. Die hoheitliche Beförsterung nimmt der Kreisforstmeister wahr, welcher einen Forstkreis betreut. Unter folgendem Link kann das aktuelle Verzeichnis der Revierförster des Kantons Uri abgerufen werden: <a href=" https://www.ur.ch/_docn/431497/Verzeichnis_Revierf%C3%B6rster.pdf">https://www.ur.ch/_docn/431497/Verzeichnis_Revierf%C3%B6rster.pdf</a>
FvBB Flächen mit vermuteten Bodenbelastungen
Der FvBB (Flächen mit vermuteten Bodenbelastungen) ist ein Inventar aller Flächen im Kanton Uri, bei denen im Oberboden mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Schadstoffbelastung oberhalb der Richtwerte gemäss Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vorliegt. Der FvBB ist ein Vollzugshilfsmittel für die Bewilligungsbehörden und Planungsbüros und dient insbesondere bei Bauprojekten als Entscheidungsgrundlage für den gesetzeskonformen Umgang mit mutmasslich belastetem Boden.
Einschränkungen für die Binnenschifffahrt (UR)
Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesrecht verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden.
Gewässernetz (UR)
Offene und eingedolte Gewässer (Achsen sowie wichtigste Seeuferlinien) sowie Rüfen. Die Gewässerverläufe werden von verschiedenen Grundlagen übernommen. Auskunft über Qualität und Herkunft der Gewässerabschnitte geben die entsprechenden Attributfelder. Um ein zusammenhängendes, lückenloses Netz zu garantieren werden einzelne Abschnitte auch hypothetisch miteinander verbunden. Erfasst werden offene und unterirdisch fliessende Gewässer mit einer Sohlenbreite >= 20 cm, Uferlinien von stehenden Gewässern >= 50 m2.
Grundwasserschutzareal Vorprüfung Datencheck
Erweiterter Datencheck der Geodaten. Diese Übersicht steht den kantonalen Fachstellen sowie den Fachplanern zur Verfügung.
Strahler Sperrgebiete
Korporationsgebiet auf welchem die Strahlnerei verboten ist. Es handelt sich um das Gebiet Lawinenverbauung sonnseits Göschenen (Aufforstungsprojekt). Das Steinabbaugebiet Standel, Wassen, Baustelle Steinabbau / Deponie sowie drei Gebiete in der Korporation Ursern.
Bojen und Konzessionsobjekte Seeverkehr
Die Sachpläne Seeverkehr sind per 1.1.2014 in Kraft getreten. Die Sachpläne legen wichtige Rahmenbedingungen für den Seeverkehr und insbesondere die räumlichen Grundzüge für die Bootsstationierung fest. Der Datenherr erteilt jedoch aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte zu Inhalten von Konzessionen oder Bewilligungen (Partnerdaten, Konditionen oder Laufzeiten).
Digitales Höhenmodell LIDAR Zusatzdaten
Zusätzliche Daten zu den Flugwegen und zu den Punktdichten der LIDAR-Messungen (LBEROH) (https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=LBEROH) für die Erstellung der Höhenmodelle Digitales Terrainmodell LIDAR 50cm (https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=LDTM50CM) und Digitales Oberflächenmodell LIDAR 50cm (https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=LDOM50CM).
Höhenangaben 02 (WFS)
Der Dienst stellt Geobasisdatensätze des Kantons Bern der Geokategorie C gemäss eCH-0166 dar. Er enthält die folgenden Geoprodukte: * Digitales Höhenmodell swissALTI3D