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Erreichbarkeitsanalyse Spitäler und Kliniken
Im Rahmen der Spitalplanung (<a href="https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/gesundheitsamt/behandlung-und-pflege/spitaeler-und-kliniken/" target="_blank">Link</a>) gilt es die Erreichbarkeit der verschiedenen Spitälern und Kliniken für die Solothurner Bevölkerung zu berücksichtigen. Für eine Auswahl aller Spitäler und Kliniken der Schweiz ist die Erreichbarkeit für Solothurnerinnen und Solothurner mit dem motorisierten Individualverkehr berechnet worden. <br> <br> Datengrundlagen: Standorte basierend auf «Kennzahlen der Schweizer Spitäler» (BAG, 2021). <br> Hektarraster der Solothurner Bevölkerung basierend auf STATPOP (BFS, 2022).
Hangneigung digitales Terrainmodell (2001)
Auf Basis des DTM (Rasterdaten) wurde die Hangneigung abgeleitet. Die Neigung ist in Grad angegeben.
Planregister Nutzungsplanung
Register sämtlicher Nutzungspläne (Pläne, Reglemente, Vorschriften) der Gemeinden und des Kantons.
Bodenverdichtung Hinweiskarte
Erläuterungen zur Hinweiskarte Bodenverdichtung und zu Bodenverdichtung allgemein finden sie hier. Neben der Empfindlichkeit der Böden gegenüber mechanischer Belastung ist für die Befahrbarkeit der Böden die witterungsabhängige aktuelle Bodenfeuchte entscheidend. Je verdichtungsempfindlicher ein Boden, desto länger dauert die Abtrocknung. Aktuelle Bodenfeuchte: <a href="http://www.bodenmessnetz.ch" target="_blank">http://www.bodenmessnetz.ch</a> <br><br> Die Hinweiskarte Bodenverdichtung ist nur für Massstäbe kleiner als 1:10'000 gültig.
Waldbrandgefahrenhinweiskarte
Die Waldbrandgefahrenhinweiskarte wurde auf der Basis der folgenden Parameter kumulativ berechnet: Vegetation (Brandgut), Nähe zu Infrastruktur und Freizeitaktivitäten (inkl. WUI Wildlife-Urban-Interface), Hangneigung, Exposition und durchschnittliche Witterung. Die Gefahrenhinweiskarte ist ein wertvolles Instrument für präventive Massnahmen. Sie nimmt aber nicht Bezug darauf, welche Auswirkungen das Entstehen eines Waldbrandes auf unsere Gesellschaft hat. <br> Anwendungsbeispiele: wie gefährdet ist ein bestimmter Waldbestand bzgl. Waldbränden? Wo ist in der Gemeinde XY die Gefahr am grössten, dass ein Waldbrand entsteht?
Administrative Einteilung AV und Grundbuch
Administrativen Einteilungen der amtlichen Vermessung und des Grundbuchs.
Archäologisches Inventar
Das Archäologische Inventar des Kantons Bern enthält sämtliche bekannten archäologischen Fundstellen des Kantons. Eine Archäologische Fundstelle kann vom einzelnen Fundgegenstand bis zu komplexen und grossflächig im Boden erhaltenen Siedlungs- und Baustrukturen ganz unterschiedliche Dinge umfassen. Sollten bei Projekten der Raumplanung und der Infrastruktur oder bei Bauvorhaben archäologische Fundstellen im oder in der Nähe des geplanten Projektperimeters liegen, so empfehlen wir den vorgängigen Kontakt zum Archäologischen Dienst, damit für das jeweilige Projekt geprüft werden kann, ob die Archäologie betroffen sein wird. Der Archäologische Dienst ist für solche Anfragen erreichbar unter der zentralen Telefonnummer 031 633 98 98 oder per Email an adb.bauen@be.ch. Archäologische Funde sind Eigentum des Kantons Bern. Grabungen und der Einsatz von Metalldetektoren ohne Bewilligung sind strafbar.
Brücken
Der Kataster der Brücken gibt eine Übersicht über alle Brücken im Stadtgebiet und dient dazu, Informationen zu den einzelnen Brücken zu finden.
Digitales Oberflächenmodell (2018)
Bei der Ebene digitales Oberflächenmodell LiDAR (2018) handelt es sich um die Abbildung der Erdoberfläche mit Gebäuden und Vegetation.<br> Die Daten basieren auf luftgestützten Lasermessungen mit einer mittleren Punktdichte von 16 Punkten pro m2 und einer Höhengenauigkeit von 10 cm (1 Sigma=68%). Die Befliegung erfolgte im Frühjahr 2018.
Richtplan
Der kantonale Richtplan ist das Führungsinstrument des Regierungsrat für die Steuerung und Koordination der langfristigen räumlichen Entwicklung. Der Inhalt wird nach strategischen Überlegungen nach den Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr soie Ver- und Entsorgung aufgeteilt. Der Inhalt des Richtplanes ist für kantonale und kommunale Behörden verbindlich. Die Planungs- und Koordinationsabsichten sind im Richtplan auf einen Planungshorizont von 15 bis 25 Jahren ausgelegt. Der Richtplan ist auch ein geeignetes Instrument zur frühzeitigen Information und Mitwirkung der Bevölkerung. Damit können die unterschiedlichen Ansprüche im Hinblick auf einen bestmöglichen Gesamtnutzen für die Öffentlichkeit gegeneinander abgewägt werden.