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Einschränkungen für die Binnenschifffahrt (UR)
Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesrecht verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden.