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Revitalisierungsplanung Grundlagen

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 wurde eine strategische Revitalisierungsplanung durchgeführt und der Nutzen von Revitalisierungsmassnahmen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand bestimmt. Wichtige Informationen dazu waren das ökologische Potenzial eines Gewässerabschnitts sowie der voraussichtliche Aufwand zur Beseitigung der im Gewässerraum vorhandenen Anlagen. Eine kantonale Expertengruppe plausbilisierte die Resultate in mehreren Schritten.

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