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Planerischer Gewässerschutz
Planerischer Gewässerschutz: Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzareale, Grundwasserschutzzonen. Teil des ÖREB-Katasters. Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzareale sowie provisorische/geplante Grundwasserschutzzonen liegen in der Zuständigkeit des Kantons; rechtskräftige Grundwasserschutzzonen werden von den Gemeinden ausgeschieden und vom Kanton genehmigt.