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Karstgebiete (Pflanzenschutz)

Es handelt sich um die Karstgebiete gemäss Bewilligung vom 1.1.1999 für s-triazinhaltige Pflanzenschutzmittel aufgrund der Pflanzenschutzmittelverordnung. In diesen Gebieten dürfen keine triazinhaltigen Herbizide mehr ausgebracht werden. Die Gebiete entsprechen nicht Karstgebieten nach rein geologischer Definition. Zu den Kriterien zur Ausscheidung der Gebiete gehören: Verkarstungsfähiges Gestein (anstehend und z.T. überdeckt), Karstwasserverbindungen aus der Grundwasserkarte, Einzugsgebiete von Zuflüssen und Hänge, die in verkarstungsfähiges Gestein entwässern.

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