Distribution
Konkurskreise
Der Kanton bildet einen Konkurskreis (§ 2 Abs. 1 EG SchKG). Der Konkurskreis ist verwaltungstechnisch unterteilt in zuständige Amtsstellen, welche eine oder mehrere politische Gemeinden umfassen. Die Geometrie des Geobasisdatensatzes basiert auf dem Geobasisdatensatz 62-CH «Hoheitsgrenzen (amtliche Vermessung)».