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Abbaustellen

Die Abbaustellen umfassen die Flächen folgender Objekte:

  • sämtliche grösseren Abbaugebiete (Kiesgruben, Kalksteinbrüche sowie Tongruben), für welche ein Gestaltungsplan vorliegt. Die dargestellten Flächen umfassen jeweils den gesamten Perimeter der genehmigten Gestaltungspläne, und nicht einzelne Abbauetappen.
  • Kleinabbaustellen. Es handelt sich üblicherweise um kleinere, gemeindeeigene Mergelgruben, in welchen Material für den Bau und Unterhalt von Wald- und Flurwegen abgebaut wird. Kleinabbaustellen erfordern keinen Gestaltungsplan. Die dargestellten Flächen umfassen hier jeweils den auf Stufe Bau-, bzw. Abbaubewilligung genehmigten Perimeter.
  • alle künftigen Erweiterungs- und Ersatzstandorte, welche im kantonalen Richtplan (Kap. E-3.1 bis E-3.4) enthalten sind.

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Stadt Winterthur 

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