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Wildtierkorridore: Verbindungsachsen

Verbindungsachsen von nationaler und kantonaler Bedeutung, Richtplankapitel L 2.6.

Die Behörden beachten die Durchgängigkeit der Verbindungsachsen und überregionalen Ausbreitungsachsen bei Planungen und bei der Realisierung von Vorhaben. Die Verbindungsachsen werden im Richtplan festgesetzt.

Zwischen 2020 und 2021 wurden die Wildtierkorridore und Ausbreitungsachsen gesamthaft überprüft. Der Aktualisierte Grundlagenbericht Wildtierkorridore (2023) stellt die neuen fachlichen Grundlagen gemäss Art. 6 RPG für den Richtplan dar.

Gemäss Besprechung vom 20.11.2024 wurde aufgrund von Fehlinterpretation des Begriffes 'Korridore' neu der Begriff 'Verbindungsachse' verwendet. Noch abzugleichen mit Richtplananpassung.

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