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Kulturland (ohne Fruchtfolgeflächen)

Das Geoprodukt «Kulturland (ohne Fruchtfolgeflächen)» zeigt, ob eine Fläche aus Sicht der kantonalen Verwaltung als Kulturland im Sinne des Baugesetzes (Art. 8a und 8b BauG, Art. 11a BauV) gilt. Die Fruchtfolgeflächen sind Teil des Kulturlandes. Sie sind im Geoprodukt Fruchtfolgeflächen ausgewiesen.

                        Die Abgrenzung des Kulturlandes ist weder behörden- noch grundeigentümerverbindlich, sondern dient als reine Informationsgrundlage.

                        Die Darstellung des Kulturlandes basiert auf Daten des Agrarinformationssystems GELAN (Gesamtlösung EDV Landwirtschaft und Natur) und der in der Amtlichen Vermessung (AV) erfassten Bodennutzung. 

                        Wenn im Rahmen eines Plan- oder Bewilligungsverfahrens konkrete Hinweise dafür bestehen, dass eine in der Karte als Kulturland ausgewiesene Fläche nicht (mehr) Kulturland sei, wird empfohlen, bei der Fachstelle Boden des LANAT, Abt. Strukturverbesserungen und Produktion (bodenschutz@be.ch), eine Fachbeurteilung einzuholen.

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Stadt Winterthur 

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Katalog

KatalogAmt für Geoinformation des Kantons Bern

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