Distribution
Regionale Sachpläne
Der regionale Sachplan (§12a BauG, §1 BauV) ist ein behördenverbindliches Instrument für raumwirksame kommunale und regionale Vorhaben und kann unterschiedliche Themen behandeln wie Massnahmen der Agglomerationsprogramme (z.B. Langsamverkehr), wirtschaftliche Entwicklungsgebiete (z.B. Festlegung von Industrie- und Gewerbeschwerpunkten), Verkehrsmassnahmen, Freizeitanlagen, Naherholungsgebiete und vieles mehr. Die Gemeinderäte beschliessen die regionalen Sachpläne und unterbreiten sie dem Regierungsrat zur Genehmigung.
Der Geodatensatz enthält keine themenspezifischen Inhalte zum regionalen Sachplan, sondern hält lediglich fest, wo ein solcher besteht. Der Perimeter entspricht den Gemeindegrenzen der beteiligten Gemeinden.