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Bienenstände, Bienensperrgebiete und Schutzzonen für Belegstationen

Die Bienenstände und die aktuellen, vom Kantonstierarzt verfügten Bienensperrgebiete infolge von Faul- und Sauerbrutausbrüchen. Aus Bienenständen in den festgelegten Sperrgebieten ist das Verstellen von Völkern verboten. Auch das Verschieben von Bienenvölkern aus nicht gesperrten Gebieten in Sperrgebiete ist nicht gestattet.

                        Die **verfügten Schutzzonen** um A- und B-Belegstationen. Bei A-Belegstationen sind in der Kernzone nur Drohnenvölker der Belegstation zugelassen, in der weiteren Zone nur Drohnenvölker der von der Belegstation definierten Rassenlinie. In der Schutzzone von B-Belegstationen sind nur Bienenvölker der gleichen Rasse der Belegstation zugelassen.

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